Klassen Berechtigung zum Fahren Vorbesitz Klasse Einschluß der Klassen Mindestalter Besonderheiten
A
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Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen   A1, M 25 Jahre  
A


Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen (siehe Besonderheiten)   A1, M 18 Jahre Wird auf 2 Jahre beschränkt auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS)
A1

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)   M 16 Jahre Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)
M

Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)     16 Jahre Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug
B

Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Anhänger mit einer max. z.GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 3,5t z.GM.   L, M 18 Jahre  
BE

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750kg z.GM B   18 Jahre Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5t z.GM einschließlich Anhänger
L

Zugmaschinen bis max. 32 km/h (bbH) (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h     16 Jahre